Wahlleistungsangebote
Für Ihren Aufenthalt in unserem Krankenhaus steht es Ihnen frei, sich zusätzlich zu den gebotenen Standards in der Unterbringung und Behandlung für Wahlleistungen in den Fachkliniken zu entscheiden.
Zimmer
Alle Zimmer in unserer Klinik sind standardmäßig mit Fernseher und Radio ausgestattet. Des weiteren können unsere Patienten ein Telefon direkt am Bett benutzen. Für eine Tagesgebühr von 1,00 € (Telefoneinheit 0,10 €) stellen wir Ihnen gern ein Telefon und für Gehörlose auch ein Faxgerät zur Verfügung.
Ein- oder Zweibettzimmer
Sie können auch Ein- oder Zweibettzimmer buchen. Wenn Sie durch den Chefarzt persönlich behandelt werden möchten, ist das ebenfalls möglich. Diese Leistungen werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wir schließen dafür gesonderte Verträge mit Ihnen ab. Bedingungen und Preise erläutern wir Ihnen gerne, bitte fragen Sie die Mitarbeiter der Rezeption.
Preis für spezielle Fachabteilungen
Neurochirurgische Klinik,
Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie,
Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie,
Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und
Urologische Klinik
Einbettzimmerzuschlag: 71,60 €/Nacht
Zweibettzimmerzuschlag: 33,54 €/Nacht
Preis für weitere Fachabteilungen:
Einbettzimmerzuschlag: 67,70 €/Nacht
Zweibettzimmerzuschlag: 33,54 € /Nacht
Chefarztbehandlung
Entscheiden Sie sich für eine Behandlung durch den Chefarzt, so betrifft das grundsätzlich mindestens den Chefarzt der Fachabteilung, in die Sie eingewiesen werden, den Chefarzt der Radiologischen Klinik und den Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin.
Jede Leistung, die durch die genannten Chefärzte erbrachte wird, wird an Sie bzw. Ihre Angehörigen privat abgerechnet. Sollten weitere Fachabteilungen ebenfalls an der Behandlung mitarbeiten, werden auch diese Leistungen durch den Chefarzt erbracht und abgerechnet. Die Höhe der Rechnung für Chefarztbehandlung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungen und Art Ihrer Behandlung.
Begleitperson
Im Rahmen der Möglichkeiten unserer Einrichtung bieten wir Eltern bzw. anderen Angehörigen an, auch über Nacht beim Patienten zu bleiben. Dies hat oft einen genesungsfördernden Effekt und der Patient ist ruhiger. Ist das Bleiben der Begleitperson aus medizinischer Sicht erforderlich, um das Behandlungsziel zu sichern, wird die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet:
- z.B.: Mütter, die noch stillen
- bei Sprachbarrieren (Ausländer)
- bei Krankheiten (Demenz), die der ständigen (nicht medizinischen) Beobachtung bedürfen
Entscheiden Sie sich als Patient oder Ihre Begleitperson zum Bleiben, obwohl es aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, und sind die Möglichkeiten einer Unterbringung gegeben, wird die Begleitperson mit einem Hotelkostenzuschlag für Unterbringung und Verpflegung in Höhe von 16,00 €/Nacht belastet, der bei Entlassung des Patienten fällig wird. Die Verpflegung kann zum Frühstück und Mittag nach Voranmeldung durch die Station im Personalspeiseraum eingenommen werden. Das Abendbrot wird auf der Station gestellt. Oder es werden alle Mahlzeiten auf der Station eingenommen.
